AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

der Mecklenburger Backstuben GmbH, Waren (Müritz) Stand 10/21

 

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Verkaufsbedingungen“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, bei denen wir Verkäufer bzw. Auftragnehmer sind.

1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser Verkaufsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Mit der ersten Bestellung nach Erhalt dieser Verkaufsbedingungen erkennt der Kunde diese als verbindliche Regelung der Geschäftsbeziehung an und verzichtet auf die Anwendung eigener Einkaufs- oder sonstiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4 Schriftlich vereinbarte Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Abänderung ebenfalls der Schriftform.

 

2. Angebote, Vertragsabschluss

2.1 Die von uns erstellten Angebote sind stets freibleibend.

2.2 Bestellungen und Aufträge des Kunden werden erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Annahme der Bestellung innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich bestätigt wird. Alternativ kann die Annahme durch Auslieferung der Ware erklärt werden.

 

3. Gefahrübergang

3.1 Bei Anlieferung durch unsere oder in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge geht die Gefahr mit der Übergabe am Bestimmungsort auf den Kunden über.

3.2 Bei Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge geht die Gefahr über, wenn die Ware unsere Laderampe verlassen hat.

3.3 Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so gehen die Gefahr und die Lagerkosten vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt. Verzögert sich die Auslieferung um mehr als 4 Wochen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen.

 

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

4.1 Die angegebenen Preise gelten jeweils zuzüglich der  gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Soweit nicht anders vereinbart, gilt ein Zahlungsziel sofort rein Netto. Unberechtigte Skonti werden nachgefordert.

4.3 Die Zahlungsfrist beginnt mit Datum der Rechnung. Nach Ablauf der Frist sind Mahngebühren in Höhe von 40 € zu entrichten. Ab der zweiten Mahnung werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.4 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse durchzuführen.

4.5 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung sind nur aufgrund rechtskräftig festgestellter oder von uns nicht bestrittener Gegenansprüche statthaft.

 

5. Mängelrüge, Gewährleistung

5.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich um einen Mangel handelt, der bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar war. Zeigt sich später ein Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung gerügt werden. Eine spätere Mängelrüge ist ausgeschlossen.

5.2 Sofern ein Mangel vorliegt und rechtzeitig gerügt worden ist, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache vorzunehmen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, ist dieser berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wir können die Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Nacherfüllung.

5.3 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

5.4 Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

5.5 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggfs. die Ausbau- und Einbaukosten, soweit wir den Ein- und Ausbau nicht selbst durchführen, tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Auftraggeber ersetzt verlangen.

5.6 Haben wir eine mangelhafte Teilleistung bewirkt, so kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse mehr hat. Bei Sukzessivlieferungsverträgen beschränken sich die Rechte des Kunden auf die jeweilige betroffene Teillieferung.

 

6. Haftung auf Schadensersatz

6.1 Soweit in den Abschnitten 5.2, 6.3 bzw. 6.4 nichts anderes bestimmt wird, sind Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften insoweit nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir insoweit nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

6.2 Soweit in den Ziffern 6.3 bzw. 6.4 nichts anderes bestimmt wird, sind Ansprüche des Kunden wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis ausgeschlossen.

6.3 Vorstehende Haftungsfreizeichnungen (Abschnitte 6.1 und 6.2) gelten nicht, soweit wir zwingend gesetzlich haften, zum Beispiel (1) nach dem Produkthaftungsgesetz, (2) wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns oder einem unserer gesetzlichen Vertreter oder von einem unserer Erfüllungsgehilfen beruht, (3) soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder einem unserer gesetzlichen Vertreter oder von einem unserer Erfüllungsgehilfen beruht, (4) wenn der Kunde Rechte wegen eines Mangels aus einer Garantie für die Beschaffenheit oder die bestimmte Dauer einer Beschaffenheit geltend macht, (5) wir fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), verletzen, (6) Rückgriffsansprüche in der Lieferkette (§ 445a BGB) betroffen sind.

6.4 Soweit wir fahrlässig eine Kardinalpflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wir wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften.

 

7. Verjährung

Alle gegen uns gerichteten Ansprüche wegen eines Sach- oder Rechtsmangels verjähren 12 Monate nach dem gesetzlichen Gewährleistungsbeginn, es sei denn, dass das Produkthaftungsgesetz oder andere Gesetze, insbesondere § 445b BGB (Rückgriffsansprüche in der Lieferkette) längere Fristen vorschreiben. Die Verjährung von Ansprüchen wegen der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher, auch künftiger Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Sachen vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung genommen werden und der Saldo gezogen ist; der Eigentumsvorbehalt bezieht sich dann auf die jeweiligen Saldoforderungen.

8.2 Solange der Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Ware, an der uns Eigentum zusteht, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Wird der Verkaufspreis den Abnehmern des Kunden gestundet, hat der Kunde sich das Eigentum zu den gleichen Bedingungen wie in diesem Abschnitt 8 vorgesehen vorzubehalten.

8.3 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet; jedoch brauchen aus der Vorbehaltsware nur vollbezahlte Lieferungen freigegeben zu werden.

8.4 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der von uns gelieferten Waren sind unzulässig.

8.5 Die aus dem Weiterverkauf bezüglich der gelieferten Waren entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Im Falle des Weiterverkaufs zusammen mit Waren Dritter gilt diese Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Weiterveräußerung. Wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Käufer hiermit widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde hat auf unser Verlangen seine Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen und nützlichen Auskünfte zu erteilen.

8.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen.

 

9. Verbraucherschlichtung

Wir beteiligen uns am Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Die dafür zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.“, Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl (www.verbraucher-schlichter.de).

 

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Zahlungen ist unser Firmensitz.

 

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht

11.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung jeglicher Ansprüche sind das für unseren Firmensitz zuständige Gericht.

11.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.